Abrechnung
Das fällige Honorar ist, wann nicht anderes verabredet, in bar nach der Sitzung zu bezahlen. Therapiebehandlungen(Therapieleistungen?) sind nach dem HeilprG gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Trotz hoher Wirksamkeit werden die Kosten für Kunsttherapie nur von Private Krankenkassen oder eventuell auch entsprechende Zusatzversicherungen teilweise übernommen. Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der Therapie im Rahmen der „Außerordentlichen Belastungen“ steuerlich abzusetzen (§ 33 EStG). Es gibt eine Möglichkeit für die Betroffene von sexuellem Missbrauch die Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen bei der Fonds Sexueller Missbrauch(www.fonds-missbrauch.de) beantragen.
Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen. Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind kostenpflichtig und in voller Höhe zu bezahlen.